LCquadrat

Es ist unabdingbar auch Mängelansprüche geltend zu machen, die der Kunde als Auftraggeber von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen sowie ggf. zusätzlicher vertraglicher Vereinbarungen erworben hat. Häufig fällt dem Facility Manager die Aufgabe zu, diese Ansprüche treuhänderisch für den Kunden/Auftraggeber festzustellen und zu verfolgen.

Machen Sie ihre Mängelansprüche geltend - Wir unterstützen Sie dabei!

Unsere Leistungen:

  • Begleitung der Abnahmen und Übergaben von Anlagen und Einrichtungen
  • Dokumentieren des Gewährleistungsanspruchs mit Beschreibung des Mangels und Fotodokumentation
  • Erfassung und Verfolgung der Mangelbearbeitung
  • Überprüfung von Freimeldungen der Errichterfirmen
  • Verfolgung der Mangelbeseitigung durch den Betreiber
  • Feststellen und dokumentieren der neuen Gewährleistungsfristen